In Venekoten gibt es die ungewöhnliche Situation, daß die Zähler für Strom und Wasser sich nicht direkt in den jeweiligen Häusern befinden, sondern zentral, je Stichweg oder Block, in den sog. Versorgungshäusern untergebracht sind. Dies geht auf die Historie des Ortes als Feriensiedlung zurück und auf den Umstand, daß früher die Zähler nicht, wie heute, selbst abgelesen werden, sondern daß buchstäblich "der Gasmann" kam um im Auftrag des Versorgers abzulesen. Damit niemand zur Zählerablesung extra anreisen (und womöglich Urlaub nehmen) mußte, wurde den Versorgern jeweils ein Raum zur Verfügung gestellt, in dem sie alle Zähler eines Stichweges zusammen unterbringen konnten und zu dem sie einen Schlüssel bekamen. Für die Entstehungszeit Venekotens und den damaligen Ablesemodus zweifellos eine gute und sinnvolle Lösung.
Dies ist schon lange nicht mehr so, die heutige Situation ist völlig anders und bedarf keiner weiteren Beschreibung. Dennoch gibt es die Versorgungshäuser noch, sie müssen instand gehalten und gewartet werden und dies ist Aufgabe ihrer Eigentümer, nämlich der IGV (die Zähler selbst gehören den Versorgern). Dafür, daß die Zähler nicht im Haus untergebracht sind - sondern eben im jeweiligen Versorgungshaus - hat jeder Hauseigentümer der IGV eine sog. Nutzungsentschädigung in Höhe von derzeit 42,61 EUR pro Jahr zu zahlen. Diese Nutzungsentschädigung ist gerichtlich festgelegt worden, sie bemißt sich nach dem Wert bzw. Vorteil, den jeder Hauseigentümer dadurch hat, daß er keinen eigenen Versorgungsraum bei sich einrichten muß (sondern eben den der IGV nutzt).
Die Höhe der Nutzungsentschädigung hat also überhaupt nichts damit zu tun, was die IGV aufwenden muß, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Es gibt also auch nicht, wie häufig angenommen wird, eine Pflicht der IGV, die entstandenen Kosten nachzuweisen, erst recht nicht pro Versorgungshaus. Dennoch legen wir einmal jährlich alle Kosten offen, die uns durch Betrieb und Instandhaltung der Versorgungshäuser entstehen. Dies geschieht allerdings auf der Jahreshauptversammlung, d.h. ausschließlich gegenüber unseren Mitgliedern.
Die Höhe der Nutzungsentschädigung halten wir seit vielen Jahren stabil, was nur durch den Arbeitseinsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter möglich ist. Im Mitgliedsbeitrag der IGV, ebenfalls seit vielen Jahren stabil bei 100 EUR p.a., ist übrigens die Nutzungsentschädigung bereits enthalten!
Was unternimmt die IGV denn nun bezüglich der Versorgungshäuser?
Wir begehen zweimal im Jahr, einmal davon vor Beginn der Heizperiode, alle Versorgungshäuser. Dabei wird insbesondere die Funktion der Heizung geprüft, die das Einfrieren der Wasserzähler und -leitungen verhindert. Außerdem erstellen wir eine Mängelliste, die dann abgearbeitet wird: Abdichten von Dächern, Benachrichtigung und Abmahnung von Müllsündern (es kommt immer wieder vor, daß Müll in den Versorgungshäusern abgeladen wird), Reparatur von Türen etc. Zur Zeit läuft eine Aktion zur Bekämpfung von Ungeziefer, weswegen in den meisten Versorgungshäusern Gift ausgelegt ist. Bitte sorgen Sie dafür, daß weder Kinder noch Haustiere die Räume betreten können!
Normalerweise befindet sich um jedes Versorgungshaus (ggf. einschließlich der anschließenden Sperrmüllgarage) ein Streifen von etwa 1 Meter Breite, der genügt, um Zutritt zum Eingang zu erhalten. Dies ist nicht immer offensichtlich, denn viele Venekotener haben ihre Zäune, widerrechtlich, bis an die Wand des Hauses gezogen. Die IGV geht dagegen normalerweise nicht vor, solange uns problemlos Zutritt gewährt wird. In einigen, wenigen, Fällen ist es (häufig im Zuge eines Verkaufes von Gemeindeland) zu Fehleintragungen im Grundbuch gekommen, die dazu führten, daß der erwähnte Streifen nicht mehr vorhanden ist bzw. dem Eigentümer des angrenzenden Grundstückes zugeschlagen wurde. Auch in diesen Fällen MUSS uns Zutritt zum Versorgungshaus gewährt werden, das ergibt sich aus dem Nachbarschaftsrecht.
Die IGV wird häufig gefragt, ob man denn nicht die Versorgungshäuser abschaffen und alle Zähler in die jeweiligen Häuser zurückverlegen kann, so wie es der Normalfall ist. Natürlich würden auch wir viel lieber unsere Zeit - die ja unsere Freizeit ist, denn wir machen das ehrenamtlich - damit verbringen, an Verbesserungen im Ortsbild zu arbeiten oder ein Dorffest zu planen. Wir haben uns deshalb intensiv mit den Versorgern (die heißen zur Zeit WestEnergie und GWN) auseinandergesetzt und nach Lösungen gesucht. Außerdem haben wir juristischen Rat dazu eingeholt, um eine rechtlich verbindliche Aussage machen zu können. Das endgültige und abschließende Ergebnis ist dies:
- Die Versorger haben lediglich die Verpflichtung, bis in die Versorgungshäuser zu liefern. D.h. alles, was hinter dem Zähler kommt, ist die alleinige Privatangelegenheit dessen, der daran angeschlossen ist. Es gibt definitiv keine Möglichkeit, die Versorger dazu zu zwingen, direkt bis in jedes Haus zu liefern und dort eben auch Zähler zu installieren!
- Es ist daher jedem dringend anzuraten, seine Zählerstände, insbesondere den der Wasseruhr, regelmäßig abzulesen, um ggf. auffällige Verbräuche (=defekte Leitung) möglichst zeitnah festzustellen. Die Kosten für das ausgelaufene Wasser, die dazu anfallenden Kanalgebühren (!) und natürlich für die Reparatur der Leitung trägt jeder selbst. Insbesondere letzteres kann sehr teuer werden, wenn sie womöglich über mehrere Nachbargrundstücke führt, was in Venekoten nicht selten ist. Außerdem sollte jeder seinen diesbezüglichen Versicherungsschutz überprüfen, dazu an anderer Stelle mehr (siehe auch Artikel Wasserversorgung). Bitte achten Sie, im eigenen Interesse, darauf, daß Stichwege nicht mit Fahrzeugen befahren werden, insbesondere nicht mit LKW. Auch nicht bei Bauarbeiten, auch nicht ausnahmsweise! Die Versorgungsleitungen verlaufen nämlich häufig parallel zu den Stichwegen, also genau da, wo die Räder von Fahrzeugen aufliegen, meist in geringer Tiefe. Die Belastung durch das Fahrzeuggewicht legt den Grundstein für einen Rohrbruch!
- Wir haben, direkt und über Versicherungsmakler, nach einer Versicherung gesucht, die bereit ist, für ganz Venekoten einen möglichst günstigen Gruppen- oder Sammelvertrag abzuschließen, es hat sich jedoch kein Anbieter gefunden, der für die über 30 Jahre alten Leitungen das Risiko tragen wollte. Es bleibt hier deshalb jedem überlassen, sich gegen den ggf. auftretenden Wasserschaden, die Folgekosten seiner Beseitigung und natürlich die Kosten für das ausgetretene Wasser selbst (im Versicherungsdeutsch heißt das "Medienverlust") bei seiner Hausratversicherung zu versichern bzw. den bestehenden Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern.
- Das äußerste Zugeständnis, zu dem die Versorger zu bewegen waren, ist dies: Wenn sich alle Hauseigentümer eines Stichweges, ausnahmslos (!) darauf einigen, die Zähler in ihre jeweiligen Häuser verlegen zu lassen, sind die Versorger dazu bereit, für diesen Stichweg die entsprechenden Arbeiten zu organisieren und durchführen zu lassen. Die entstehenden Kosten werden dann gleichmäßig auf alle umgelegt, unabhängig von der Entfernung jedes Einzelnen von der Hauptleitung bzw. vom Versogungshaus. Macht auch nur ein Anlieger nicht mit, muß das Versorgungshaus erhalten bleiben und die Verlegung findet nicht statt. Als Kosten wurden uns Beträge in der Größenordnung von etwa 10.000 EUR pro Haus genannt. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine grobe Schätzung; es sind erhebliche Abweichungen möglich, je nach Lage. Im unteren Teil Venekotens z.B. steht das Grundwasser so hoch, daß besondere Maßnahmen erforderlich sind und damit höhere Kosten entstehen.
Siehe auch: Stromabrechnung für Versorgungshäuser
Fazit:
1) Jeder Hauseigentümer, der Zähler im Versorgungshaus hat, ist verpflichtet, der IGV die Nutzungsentschädigung zu zahlen, dies ist in weit über 50 Gerichtsverfahren bestätigt worden.
2) Die IGV muß über Art und Verwendung dieser Nutzungsentschädigung keine Rechenschaft ablegen.
3) Es ist (Ausnahme siehe oben) praktisch nicht möglich, die Versorgungshäuser dadurch entbehrlich zu machen, daß Zähler in die jeweiligen Häuser verlegt werden.
4) Auch für den Fall, daß - bei Vorliegen der oben beschriebene Konstellation - eine Verlegung der Zähler erfolgen könnte, muß sich jeder selbst fragen, ob die veranschlagten Kosten dafür in irgendeinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stünden: Für 10.000 EUR erhalten Sie 100 Jahre IGV Mitgliedschaft bzw. weit über 200 Jahre Nutzungsentschädigung!
